Sparentscheidung auf dem Rücken der Diabetespatienten

Festbetrag für Insulinanaloga: Derzeit gelten von Seiten des G-BA für Analoginsuline Verordnungsausschlüsse. Jedoch haben nahezu alle Krankenkassen Rabattverträge mit den Insulinherstellern für Analoginsuline abgeschlossen. Auf diese Weise stehen die kurz- und langwirksamen Insulinanaloga zurzeit allen Diabetespatienten zur Verfügung und werden vollständig von den Krankenkassen erstattet. Insulinanaloga gehen deutlich seltener als Humaninsulin mit Unterzuckerungen einher, sogenannten Hypoglykämien, und machen die Insulintherapie für den Patienten berechenbarer. Nachricht lesen