LSG bestätigt Rechtsauffassung des G-BA

In der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Novartis Pharma GmbH um einstweiligen Rechtsschutz gegen den sogenannten Bestandsmarktaufruf der Arzneimittelwirkstoffgruppe der Gliptine hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) mit einer am Donnerstag getroffenen Entscheidung die Rechtsauffassung des G-BA bestätigt. Nachricht lesen