BPI: Arzneimittel zweiter Klasse gibt es nicht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat gestern in seinem Urteil klargestellt, dass der Ausschluss verschreibungsfreier Arzneimittel aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weder Verfassungs- noch Europarecht widerspricht. Seit der Gesundheitsreform 2004 werden die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von den Krankenkassen nicht mehr übernommen, außer sie sind im Ausnahmekatalog der Arzneimittel-Richtlinien aufgeführt. Nachricht lesen