BMG-Fachanhörung Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Rechte der Patienten werden bei elektronischer Patientenakte gestärkt – aber Nachbesserungsbedarf bei Ärzte-Vergütung: „Wir begrüßen die Vorlage des Referentenentwurfs zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) und unterstützen das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, für alle Versicherten ab dem 1.1.2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) einzuführen. Dies ist ein großer Schritt für mehr Transparenz in der Versorgung. Über die bessere Kenntnis von Vorerkrankungen und Vorbehandlungen erwarten wir, dass die Versorgung auch besser wird“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Nachricht lesen