Steuerspartipps vom Deutschen Apothekerverband

Mit grünes Rezept und Zuzahlungen Steuern sparen Steuern sparen mit Grünem Rezept und Zuzahlungsquittung aus der Apotheke: Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, die bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden muss, können private Ausgaben für Arzneimittel laut § 33 Einkommenssteuergesetz im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Darauf macht der Deutsche Apothekerverbandv (DAV) aufmerksam. Neben der gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigen Medikament kommen dafür auch rezeptfreie Arzneimittel in Betracht, sofern die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. Die medizinische Notwendigkeit in der Selbstmedikation kann durch das vom Arzt ausgestellte Grüne Rezept nachgewiesen werden – vergleichbar mit dem rosa Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Krankenkassenkosten. Nachricht lesen