Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei
Während Kassen Rabatte sammeln steigen Zuzahlungen der Versicherten: Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind ab 1. August 2019 nur noch 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent). Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen. Nachricht lesen