Überprüfung des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erforderlichkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V überprüft. Dazu wurden die maßgeblichen Verbände der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten. Nachricht lesen