Selbstmedikation: Krankenkassen dürfen Kosten erstatten

Gesetzlich versicherte Verbraucher können sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erkundigen, ob sie auch rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke erstattet. Seit Jahresbeginn ist diese freiwillige Satzungsleistung ausdrücklich per Gesetz erlaubt. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Ob überhaupt und in welchem Umfang einzelne Krankenkassen von diesem Recht der Satzungsänderung Gebrauch machen, muss jede Kasse selbst entscheiden. Bislang machen Kassen von diesem Wettbewerbsinstrument noch kaum Gebrauch. Nachricht lesen