Kontinuierliche Glukosemessung juristisch erstreiten?

Bisher lehnen die gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenübernahme für die Sensoren zur kontinuierlichen Glukosemessung in den meisten Fällen ab. Sollten Diabetiker versuchen, diese juristisch zu erstreiten? Dieter Möhler, Bundesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), meint: Ja! Am 5. Januar 2012 schrieb er auf Facebook:

„… Gerichtsentscheidung zu CGMS: Das Sozialgericht Altenburg hat in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten der Sensoren für das in die Medtronic-Pumpe integrierte CGMS zu übernehmen. Anspruchstellerin ist ein dreieinhalbjähriges Kind mit Diabetes mellitus Typ 1. Das Sozialgericht vertritt die Auffassung, dass es keine Rolle spiele, ob ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen sei.

Zur Erinnerung: Der Spitzenverband der Krankenversicherungen vertritt die Auffassung, dass CGMS nicht verordnungsfähig seien, bevor nicht eine Methodenuntersuchung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich durchlaufen wäre. Es ist eine mehrjährige Verfahrensdauer zu befürchten.

Patienten müssen überlegen, ob nicht über gerichtliche Entscheidungen versucht werden sollte, eine Kostenübernahme zu erstreiten. Mitglieder im Deutschen Diabetiker Bund haben die Möglichkeit, sich im dortigen Rechtsberatungsnetz fachkundig beraten zu lassen.“

Was meinen Sie, liebe Leserinnen und Leser, zum Thema? Haben Sie eigene Erfahrungen mit den Geräten und/oder dem Erstreiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse? Gerne veröffentlichen wir Ihre Erfahrungen und Meinungen in Form eines Leserbriefes auf dem Diabetes-Portal DiabSite.

Kommentar verfassen