Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen beschlossen

Eine flächendeckende bedarfsgerechte medizinische Versorgung bleibt auch in Zukunft in ganz Deutschland gesichert, versichert das BMG: Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen. Das Gesetz steuert demographiebedingten Versorgungsengpässen rechtzeitig entgegen und verbessert gezielt die medizinische Versorgung. Flexibilisierung und Deregulierung eröffnen allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten größere Handlungsspielräume vor Ort. Die Länder erhalten mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsoptionen. Gleichzeitig wird die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert. Nachricht lesen