Arzneimittel auf Rezept

Zuzahlung für Rezepte Zuzahlungsbefreiung für 2019 nur auf Antrag bei Krankenkasse erhältlich: Jeder elfte gesetzlich krankenversicherte Bürger oder mehr als sechs Millionen Menschen sind bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit – und sollten deshalb jetzt einen neuen Befreiungsantrag für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse stellen. Dazu rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z. B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z. B. auf ärztlich verordnete Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge zur Anwendung kommen. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent, während Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag immer zuzahlungsbefreit sind. Nachricht lesen