DDB kämpft für kontinuierliche Glukosemessung CGM

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will Nutzenbewertung für CGM-Geräte und -Sensoren: Die Chance für Diabetiker, Hilfsmittel zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) von den Kassen erstattet zu bekommen, hat sich weiter verschlechtert: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stufte im Juni die CGM als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode ein und veranlasste eine Nutzenbewertung. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) kritisiert diese Einschätzung, weil es sich bei CGM-Geräten und -Sensoren um Hilfsmittel handelt, die keiner Methodenbewertung durch den G-BA bedürfen. Sie fallen somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesausschusses. Deshalb hat der DDB jetzt eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingereicht. Nachricht lesen

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