DDB kämpft für kontinuierliche Glukosemessung CGM
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will Nutzenbewertung für CGM-Geräte und -Sensoren: Die Chance für Diabetiker, Hilfsmittel zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) von den Kassen erstattet zu bekommen, hat sich weiter verschlechtert: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stufte im Juni die CGM als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode ein und veranlasste eine Nutzenbewertung. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) kritisiert diese Einschätzung, weil es sich bei CGM-Geräten und -Sensoren um Hilfsmittel handelt, die keiner Methodenbewertung durch den G-BA bedürfen. Sie fallen somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesausschusses. Deshalb hat der DDB jetzt eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingereicht. Nachricht lesen
Das könne Sie auch interessieren:
- DiaTec – Diabetes und Technologie. – Ein Interview mit Professor Dr. Lutz Heinemann im DiabSite Diabetes-Radio
- CGM-Systeme. – Eine Übersicht im Bereich „Medizinische Geräte“ auf dem Diabetes-Portal DiabSite