Mehr Zuzahlungen für Arzneimittel und neue Rabattverträge

Millionen Patienten müssen sich auf häufigere Zuzahlungen und neue Rabattarzneimittel einstellen, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen. Für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen gilt die Absenkung so genannter Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Im Gegensatz dazu sorgen neue Rabattverträge nur bei den Versicherten der jeweils betroffenen Kassen für eine Umstellung ihrer Medikation. In ihrer Apotheke können sich alle Patienten schnell und direkt informieren. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Nachricht lesen