Versorgungsstrukturgesetz: Scheininnovationen beim Gemeinsamen Bundesausschuss

G-BA-Reformen gehen am Bedarf vorbei – Versorgungsdefizite bleiben bei der Therapie chronisch Kranker: In den Eckpunkten zum Gesetz hat die Koalition das klare Ziel formuliert, die Akzeptanz der Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch Transparenz, Offenheit und Beteiligung zu erhöhen. „Die Regelungen zur Verbesserung der Akzeptanz der Entscheidungen des G-BA durch Veränderungen in seinen Entscheidungsstrukturen sind eine Scheininnovation“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Nachricht lesen