Patientenbefragungen werden Teil von Qualitätssicherungsverfahren

Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen zukünftig als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu den Regelungen zur Patientenbefragung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits am 22. November 2019 in Berlin als Teil seiner Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Damit soll die Perspektive der Patientinnen und Patienten bezogen auf Behandlungserfahrungen und Behandlungsergebnisse besser berücksichtigt werden. Die erste Patientenbefragung wird im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (QS PCI) etabliert werden. Für die nötigen Vorarbeiten beauftragte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Der Abschlussbericht des IQTIG und die als Teil des Berichts enthaltenen Patientenfragebögen wurden mit Beschluss vom Donnerstag den 19. Dezember in Berlin zur Veröffentlichung freigegeben. Nachricht lesen