Verordnung von Insulinen in der Diabetestherapie

Festbeträge anstelle von Verordnungseinschränkungen: Die Wirkstoffe Humaninsulin und Insulinanaloga zur Behandlung der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2) werden künftig in drei Festbetragsgruppen zusammengefasst. Das hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Nachricht lesen