DDB-Bundesvorsitzender klagt gegen G-BA

Dieter Möhler An der Behandlung von Menschen mit Diabetes wird weiter rigoros gespart. In nur einem Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) drei Beschlüsse gefasst, die Verordnungseinschränkungen bzw. -ausschlüsse für Typ-2-Diabetiker zur Folge hatten: Analoginsuline, Glitazone und Harn- sowie Blutzuckerteststreifen werden von den Kassen nicht mehr oder nur noch in Ausnahmen bezahlt. Bei allen drei G-BA-Entscheidungen sieht sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), Rechtsanwalt Dieter Möhler, massiv übergangen: In den einzelnen Verfahren hatte er sich für ergänzende Therapiehinweise eingesetzt, die nicht berücksichtigt wurden. Jetzt ist er vor das zuständige Landessozialgericht gezogen. Nachricht lesen