Für bessere Arzneimitteltherapie

Corona-Virus Auf allen ärztlichen Rezepten müssen seit heute klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen, um die Arzneimitteltherapie für Patienten klarer, sicherer und wirksamer zu machen. Das sieht eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor, die am heutigen Sonntag in Kraft getreten ist. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Medikament einschließt, oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt. Dies muss der verordnende Arzt auf dem Rezept mit dem Aufdruck „Dj“ (Dosierungsanweisung vorhanden: ja) vermerken. Seit dem 1. Oktober 2020 sind die Praxisverwaltungssysteme der Ärzte mit einem entsprechenden Update zur Rezeptbedruckung versehen. Die Dosierung wird zum Beispiel mit „1-1-1“ angegeben, wenn der Patient morgens, mittags und abends jeweils 1 Tablette einnehmen soll. Nachricht lesen