Therapiemöglichkeiten „optimiert“ oder eingeschränkt?

Mit seiner gestrigen Entscheidung, die kurz wirksamen Insulinanaloga aus der Verordnungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen herauszunehmen, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Vorgaben des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) und ein Votum des Bundestages hinweggesetzt. Zugleich hat der G-BA mit seinen weit gehenden Ausnahmeregelungen die Vorteile der Modernen Insuline faktisch anerkannt. Denn er erlaubt ausdrücklich die Verordnung, wenn Humaninsulin für die Behandlung nicht mehr ausreicht. Nachricht lesen