Optimale medizinische Versorgung von Typ-1-Diabetikern gesichert

So titelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der am Donnerstag beschlossen hat, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-1-Diabetikern grundsätzlich nur dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig bleiben, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind oder ein Therapieversuch mit herkömmlichen Insulinen gescheitert ist. Nachricht lesen