Einträge von Donnerstag, 6. Januar 2022

nach oben
Donnerstag, 6. Januar 2022

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

Nicht alle müssen für verscheibungspflichtige Medikamente einen Eigenanteil leisten Bescheinigung für Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen: Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, können ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z. B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z. B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit. Nachricht lesen