Was darf Citizen Science?
Bürgerwissenschaftler/innen können auch Menschen mit Diabetes sein: Forschung findet nicht nur in Laboren von Universitäten oder Instituten statt. Auch Laien führen eigene Studien durch und experimentieren zum Beispiel mit modernen biowissenschaftlichen Methoden. Das geht bis hin zu privaten Gentherapien. Was Privatpersonen dürfen und was nicht, ist dabei nicht immer komplett geregelt. Außerdem ist vielen Bürgerforscherinnen und -forschern die Rechtslage gar nicht bekannt. Der Jurist und Biologe Dr. Timo Faltus von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) will daher in einem von der Fritz Thyssen Stiftung mit 190.000 Euro für zunächst zwei Jahre geförderten Projekt deutsche Citizen-Science-Vorhaben und die aktuelle Gesetzeslage analysieren. Nachricht lesen