Krankschreibungen setzen wieder eine ärztliche Untersuchung voraus

Befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin beschlossen, dass die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegsbeschwerden am 19. April 2020 nicht verlängert wird. Damit gilt ab dem 20. April 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Die Ausnahmeregelung war zur Vermeidung von Kontakten im Rahmen der Coronavirus-Pandemie eingeführt worden. Nachricht lesen