Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom

Patientinnen und Patienten können ärztliche Zweitmeinung zur empfohlenen Operation einholen: Patientinnen und Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom können sich vor einer Amputation an den unteren Extremitäten zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierbei überprüft ein qualifizierter Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und berät zu konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten. Die entsprechende Ergänzung der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Zudem beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen zum Thema Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom zu erstellen und auf seiner Website zu veröffentlichen. Nachricht lesen

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