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Freitag, 10. Januar 2020

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist von der Zuzahlung befreit

Musterrezept Krankenkassen sparen mit Rabattverträgen ohne Entlastung der Versicherten: Trotz milliardenschwerer Rekordeinsparungen mit Rabattverträgen befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn. Demnach sind seit 1. Januar 2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen. Im Jahr 2018 hatten die gesetzlichen Krankenkassen bereits 4,5 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart – im abgelaufenen Jahr 2019 dürfte es noch viel mehr Geld gewesen sein. Nachricht lesen