Deutsche Diabetes Gesellschaft stellt Forderung an BMG

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) appelliert in einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gegen das Diabetesmedikament Dapagliflozin zu beanstanden. Der G-BA hatte dem ersten zugelassenen Medikament aus der Gruppe der SGLT-2(sodium-glucose linked transporter2)-Hemmer am 6. Juni 2013 einen therapeutischen Zusatznutzen abgesprochen. SGLT-2-Hemmer senken den Blutzucker durch Zuckerausscheidung über den Urin. Doch Studien belegen, dass unter Dapagliflozin weniger schwere Unterzuckerungen auftreten als bei einer Therapie mit Sulfonylharnstoffen. „Das Vermeiden schwerer Unterzuckerungen ist für Patienten ein sehr wichtiger Zusatznutzen“, betont DDG-Präsident Privatdozent Dr. Erhard Siegel. Zudem zweifelt die DDG die Legitimität der G-BA-Entscheidung aufgrund deutlicher Verfahrensmängel an. Nachricht lesen