Veranlasste Leistungen

G-BA verlängert Möglichkeit der telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung bis zum 18. Mai: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre bei Nichtverlängerung am 4. Mai 2020 ausgelaufen. Nachricht lesen