Diabetespatienten haben künftig Rechtsanspruch auf Zweitmeinung vor Amputation

Professor Dr. med. Monika Kellerer, Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Ein Durchbruch in der Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms (DFS): Künftig können sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche entschieden. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) lobt diesen ersten auf Freiwilligkeit basierenden Schritt, der den rund 250.000 Patientinnen und Patienten, die jährlich an einem DFS erkranken, in vielen Fällen eine Amputation erspart. Dies steigert nicht nur die Lebenserwartung und -qualität der Betroffenen, auch das Gesundheitssystem profitiert davon. Bereits seit Jahren setzt sich die DDG für ein unabhängiges, verbindliches Zweitmeinungsverfahren vor Amputationen und für eine interdisziplinäre Versorgung dieser Patientinnen und Patienten ein. Sie zertifiziert ambulante und stationäre Einrichtungen und arbeitet derzeit an einem flächendeckenden telemedizinischen Zweitmeinungsverfahren zur Vermeidung von Amputationen großer Gliedmaßen. Nachricht lesen