Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen

Diese können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen: Zur aktuellen Diskussion um die Verlängerung der Möglichkeit der telefonischen Bestätigung von Arbeitsunfähigkeit erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, am Montag in Berlin: Nachricht lesen