Dexcom Real-Time-CGM-Technologie für Patienten mit insulinpflichtigem Typ-1- und Typ-2-Diabetes

Receiver und Transmitter des Dexcom G4 PLATINUM Jetzt auch in Deutschland erstattungsfähig: Dexcom, Inc., (NASDAQ: DXCM), gab heute bekannt, dass laut dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Juni 2016 die Kosten für die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) jetzt für Patienten mit insulinpflichtigem Typ-1- und Typ-2-Diabetes mit intensivierter Insulinbehandlung (ICT) erstattungsfähig sind. Unter diesen Beschluss fallen die rtCGM-Systeme von Dexcom. Das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit hat dieser Änderung zugestimmt und sie ist bereits in Kraft getreten. Nachricht lesen