diabetesDE und VDBD fordern auch Honorierung der CGM-Schulung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni diesen Jahres entschieden, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) bei Patienten die eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie durchführen künftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Entscheid akzeptiert. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßen diese Entscheidung sehr. Sie fordern von den Krankenkassen aber auch eine pragmatische Übergangsregelung, was die Abrechnung der für die CGM-Nutzung notwendigen vorhergehenden Patientenschulung angeht. Seit kurzem gibt es ein offiziell anerkanntes Schulungsprogramm, das aber noch nicht evaluiert ist und für das es daher noch keine Abrechnungswege gibt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Patienten auf die Geräte geschult werden und dass diese qualifizierte Tätigkeit auch honoriert wird, so die beiden Organisationen. Denn die Schulung ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und sichere Anwendung des CGM. Nachricht lesen