Patientensicherheit
Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht: Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest. Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und Bundesärztekammer (BÄK) die dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt. Nachricht lesen