Arzneimittelkosten für die Steuererklärung 2015

Zuzahlungen und Selbstmedikation geltend machen: Bei der Steuererklärung können Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie z. B. Schmerz- und Erkältungsmittel. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin, die derzeit ihre Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr 2015 vorbereiten. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, muss aber neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Das geht z. B. durch ein Grünes Rezept, auf dem der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel empfehlen kann. Nachricht lesen