BPI zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt
Kann eine Methode, die auf einer nicht überprüfbaren und somit fragwürdigen Grundlage basiert, rechtssichere und verlässliche Ergebnisse liefern? Dieser Frage muss sich nach Ansicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie der Gemeinsame Bundesausschuss stellen. Denn die am Donnerstag der vergangenen Woche vorgestellte Methodik des Aufrufs der Arzneimittel des Bestandsmarktes für die frühe Nutzenbewertung fußt auf den Berechnungen des Arzneiverordnungsreports (AVR). Künftig wird sich die Reihenfolge der Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt zu 80 Prozent am zu erwartenden Umsatz und zu 20 Prozent an der zu erwartenden Verordnungsmenge der patentgeschützten Medikamente orientieren. Die Berechnung von Umsatz und Verordnungsmenge basiert auf einem Rechenmodell des AVR, der einen wissenschaftlichen Anspruch geltend macht. Nachricht lesen