Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom nur noch in schweren Fällen Kassenleistung
Für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms (DFS) ist die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) im Krankenhaus künftig nur unter ganz bestimmten Umständen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg beschlossen. Nachricht lesen