Schwarzer Tag für den Verbraucherschutz

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute im „dm“-Fall entschieden. Die Richter sind der Auffassung, dass das von der Drogeriemarktkette in den nordrhein-westfälischen Filialen praktizierte Modell zulässig ist. Damit wurde den Bedenken der Stadt Düsseldorf nicht Rechnung getragen. Apotheker fordern nach diesem „dm“-Urteil die Politik im Sinne der Verbraucher zum Handeln auf. Nachricht lesen