IQWiG legt Konzept für Methode der Kosten-Nutzen-Bewertung vor

Mit der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) hat der Gesetzgeber die Aufgaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erweitert: Bislang konnte es Arzneimittel nur in Hinblick auf ihren medizinischen Nutzen bewerten. Künftig soll das Institut auch die Kosten in Betracht ziehen und in ein Verhältnis zu dem zuvor ermittelten Nutzen setzen. Nachricht lesen