Einträge aus Juli 2006

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Freitag, 21. Juli 2006

Deutsche Diabetes-Gesellschaft fordert aussagekräftige Studien

Hausärzte und Diabetologen sollen zukünftig alle Patienten mit Diabetes-Typ-2 auf kostengünstigeres Humaninsulin einstellen. Stimmt das Bundesgesundheitsministerium diesem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) innerhalb der nächsten zwei Monate zu, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen die Kosten für die teureren, kurzwirksamen Insulinanaloga. Der Beschluss beruht nach Meinung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) jedoch auf einer unzureichenden Studienlage. Außerdem seien die vorgesehenen Ausnahmefälle nicht eindeutig geregelt. Nachricht lesen

Bundesausschuss entscheidet gegen die Kassenpatienten

In seiner Sitzung am 18. Juli 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) beschlossen, die Verordnungsfähigkeit für kurz wirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetes Patienten aufzuheben. Auf der Grundlage einer wissenschaftlich umstrittenen Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) führt diese Entscheidung zu dem Präzedenzfall einer Leistungsausgrenzung zu Lasten von GKV-Patienten und damit zu einer Zwei-Klassen-Medizin in der Diabetes-Therapie. Zusätzlich verschärft wird dieser Beschluss durch die Aufhebung des Bestandsschutzes für 400.000 heute mit diesen modernen Insulinen behandelte Patienten. Diese sollen nach dem Willen des G-BA trotz guter Diabeteseinstellung wieder zurück auf Humaninsuline umgestellt werden. Nachricht lesen

Politik muss die Entscheidung stoppen

Ab voraussichtlich September dieses Jahres dürfen Ärzte kurzwirksame Insulinanaloga nur noch in Ausnahmefällen an Typ-2-Diabetiker verschreiben; somit bleibt einem Großteil der betroffenen Patienten der Zugang zu diesen modernen Medikamenten verwehrt. „Jetzt ist die Politik in der Verantwortung, dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga entgegenzuwirken“, kommentiert der Vorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), Manfred Wölfert, diese Entscheidung. „Kein verantwortlicher Politiker kann dabei zusehen, wie Hunderttausenden chronisch Kranken ein wichtiges Medikament vorenthalten wird“, so Wölfert. Nachricht lesen

Diabetes-Journal-Umfrage zur Blutzuckerselbstmessung

Viele Menschen mit Typ-2-Diabetes messen ihren Blutzucker regelmäßig selbst. Dafür brauchen sie ein Blutzuckermessgerät und Teststreifen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll den Nutzen der Blutzuckerselbstmessung bei Typ-2-Diabetikern bewerten. Diese Bewertung könnte die Grundlage dafür sein, dass die Krankenkassen die Kosten für die Teststreifen nicht mehr übernehmen. Als Grund könnte das IQWiG anführen, dass Typ-2-Diabetiker aus den Messergebnissen keine Konsequenzen ziehen, die Messungen also überflüssig sind. Die Umfrage im Diabetes-Journal kommt zu einem anderen Ergebnis. Nachricht lesen

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Donnerstag, 20. Juli 2006

Nach der G-BA-Entscheidung zu kurzwirksamen Insulinanaloga

In Pressekonferenzen werden Journalisten Sachverhalte erklärt, damit sie Leser, Hörer oder Zuschauer informieren können. Da ich, obwohl mit den Diskussionen um kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker als Chefredakteurin des Diabetes-Portals DiabSite vertraut, gestern einigermaßen verwirrt aus einer Pressekonferenz kam, gestatten Sie mir bitte diesen persönlichen Beitrag.

Gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen G-BA seine Entscheidung, die Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker einzuschränken, auf einer Pressekonferenz in Berlin begründet. Jetzt muss die Bundesregierung den Beschluss noch absegnen. Und wer zweifelt an der freudigen Zustimmung des Gesundheitsministeriums, angesichts der Tatsache, dass Ulla Schmidt sich die Senkung der Arzneimittelausgaben ganz oben auf ihre Fahnen geschrieben hat?

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bei der Analyse der Studien zu kurzwirksamen Analoginsulinen festgestellt, dass vor allem die Studienlage schlecht ist. Außerdem sei ein Zusatznutzen gegenüber den preiswerteren Humaninsulinen nicht erkennbar. Der G-BA hat daher entschieden, dass diese Analoga nur noch in wenigen begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Bleibt die Frage, wie das IQWiG zu seiner Stellungnahme und der G-BA zu seiner Entscheidung gekommen sind, wenn die Basis – qualitativ hochwertige Studien – dafür fehlt? Und warum gibt es Ausnahmeregelungen, wenn ein Zusatznutzen nicht gefunden wurde?

Trotz heftiger Kritik vom Deutschen Diabetiker Bund haben auch die Patientenvertreter im G-BA, wie ihr Sprecher, Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentrale, mitteilte, dem Beschluss zugestimmt. Können sie die Interessen der Diabetiker auf Bundesebene glaubhaft vertreten, wenn sie nicht einmal wissen, wie sich eine heftige Unterzuckerung anfühlt? Diabetiker und Ärzte betonen, dass schwere Hypoglykämien bei einer Therapie mit Insulinanaloga seltener auftreten als unter Humaninsulin. Zwar sieht Etgeton im Gegensatz zum Kassenvertreter Wolfgang Kaesbach, der eine rigorose Umsetzung des Beschlusses fordert, die Gründe für Ausnahmeregelungen nur als Beispiele und räumt ein, dass viele Diabetes-Patienten ihm von positiven Erfahrungen mit modernen Insulinen berichtet hätten. Aber dennoch, und obwohl eine große Umfrage im Diabetes-Journal ergeben hat, dass Diabetiker bei einer Therapie mit Analoga statt sechs nur noch eine heftige Unterzuckerung pro Jahr hatten, fordert er weitere wissenschaftliche Studien. Weiß die Patientenvertretung wirklich, was ihre Zustimmung zum Beschluss für rund 200.000 insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker in Deutschland bedeutet?

Selbst Diabetes-Patienten, die bereits ein Insulinanalogon spritzen, müssen schon bald wieder auf Humaninsulin umgestellt werden. Und das selbst dann, wenn sie das Analogon wegen einer drohenden oder beginnenden Spätkomplikation vom Arzt begründet bekommen haben. Wer übernimmt die Haftung, wenn ein Diabetes-Patient durch den sechsmonatigen Test mit einem preiswerteren Humaninsulin erblindet? Auf diese Frage antwortet der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess ausweichend: „Wir haben eine politische und vor allem wirtschaftliche Entscheidung gefällt.“ Sollte die Industrie den Preis für Analoginsuline auf das Niveau von Humaninsulinen senken, könnten auch Analoga wieder zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Will der G-BA – unbeeindruckt von mehr als 180.000 Patientenprotesten – nur ein politisches Signal setzen und die pharmazeutische Industrie in die Knie zwingen?

Auf so manche Frage der zahlreich anwesenden Journalisten gab es eine Antwort, die ihrerseits weitere Fragen aufwirft. Am Ende der Pressekonferenz des G-BA stand ich etwas ratlos vor der Tür und kann mich bei Ihnen, liebe Leser, nur frei nach Brecht mit den Worten entschuldigen:

Ich stehe selbst betrübt und seh betroffen

Den Vorhang zu und alle Fragen offen.

Noch in diesem Jahr will der Gemeinsame Bundesausschuss über die Verordnungsfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga auch für Typ-1-Diabetiker entscheiden. Die langwirksamen Analoga werden folgen. Wird es gelingen, die Politik zur Vernunft zu bringen, den Patienten wieder in den Mittelpunkt zu stellen, Kosten für Krankenhausaufenthalte durch schwere Unterzuckerungen und Spätkomplikationen zu vermeiden – mit einem Wort den Vorhang wieder aufzuziehen?

Umstrittene Sparmaßnahmen bei der Behandlung von Typ-2-Diabetikern

Am 18. Juli 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss zur Behandlung von Menschen mit Typ-2-Diabetes mit kurzwirksamen Insulinanaloga bekannt gegeben: Kurzwirksame Insulinanaloga für Menschen mit Typ-2-Diabetes werden nur noch dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Begründung: Nach Überzeugung des G-BA haben die kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker keinen belegten Zusatznutzen für die Patienten, sind aber mindestens 30 Prozent teurer. Nachricht lesen

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Mittwoch, 19. Juli 2006

Termine aus dem Diabetes-Kalender

Veranstaltungshinweise suchen und finden Diabetiker ebenso wie Diabetes-Experten auf dem aktuellen Diabetes-Portal DiabSite. Im großen Diabetes-Kalender sind Diabetikertage, Treffen von Selbsthilfegruppen, Kongresse und Symposien notiert. Regelmäßig stellen wir hier drei Termine für Diabetes-Interessierte vor:
25.07.2006 – Fürth – Diabetes und Ernährung: Günstige Lebensmittel.
26.08.2006 – Hamburg – 5. Bergedorfer Diabetikertag.
26.09.2006 – Mülheim – Wenn Diabetes auf die Blase schlägt.
Diese und für das Jahr 2006 bereits über 3.000 weitere Termine in unserem Diabetes-Kalender zeigen, wo sich Diabetes-Interessierte treffen. Mit DiabSite bleiben Sie stets auf dem Laufenden!

Neues in den BE-Tabellen auf DiabSite

Korb mit Lebensmitteln Wir freuen uns, Ihnen in den BE-Tabellen auf DiabSite jetzt auch die Nährwertangaben zu den Produkten von Kentucky Fried Chicken präsentieren zu können. Mit mehr als 6.750 Produkten gehören unsere BE-Tabellen wohl zu den umfangreichsten, die für den Eigenbedarf kostenlos im Netz angeboten werden. Und nicht nur das – Sie finden auch die neuen Produkte von über 90 Firmen, weil wir die Einträge, heute beispielsweise die Listen von Lorenz Snack-World, Ulmer Schokoladen und Brandt, regelmäßig aktualisieren. Wenn Sie unsere BE-Tabellen offline am Rechner nutzen oder gar ausdrucken, empfehlen wir heute wieder ein Update der Downloadversionen, damit Sie stets so aktuell bleiben, wie das Diabetes-Portal DiabSite.

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Dienstag, 18. Juli 2006

G-BA beschließt Arzneimittelrichtlinien

Der gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat am 18. Juli über die Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga in Form einer Arzneimittelrichtlinie (AMR) entschieden. Diese Richtlinie bewirkt, dass gesetzlich krankenversicherten Menschen mit Typ-2-Diabetes der Zugang zu kurzwirksamen Insulinanaloga praktisch verweigert wird. Wenn das Bundesministerium für Gesundheit der AMR zustimmt, dann dürfen Ärzte diese modernen Insuline ab voraussichtlich Mitte September nur noch sehr bedingt einsetzen. Nachricht lesen

Diabeteskranke zahlen für Finanzprobleme der Kassen mit ihrer Gesundheit

„Mit seinem heutigen Beschluss kurzwirksame Insulinanaloga für den Großteil der Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der GKV auszugrenzen, zementiert der G-BA die Zwei-Klassen-Medizin für Diabetiker“, erklärte heute Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. Die zusätzliche Verschärfung des Beschlusses durch die Aufhebung des Bestandsschutzes für 400.000 heute mit modernen Insulinen behandelte Patienten zeige, dass allein finanzielle Motive für die Entscheidung maßgeblich waren, da alle fachlichen, medizinischen Argumente systematisch ignoriert wurden. Dies sei, so Wegener, vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Zuckerkrankheit ein „Rückfall in das medizinische Mittelalter“. Nachricht lesen