Umstrittene Sparmaßnahmen bei der Behandlung von Typ-2-Diabetikern

Am 18. Juli 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss zur Behandlung von Menschen mit Typ-2-Diabetes mit kurzwirksamen Insulinanaloga bekannt gegeben: Kurzwirksame Insulinanaloga für Menschen mit Typ-2-Diabetes werden nur noch dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Begründung: Nach Überzeugung des G-BA haben die kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker keinen belegten Zusatznutzen für die Patienten, sind aber mindestens 30 Prozent teurer. Nachricht lesen