G-BA beschließt Arzneimittelrichtlinien

Der gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat am 18. Juli über die Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga in Form einer Arzneimittelrichtlinie (AMR) entschieden. Diese Richtlinie bewirkt, dass gesetzlich krankenversicherten Menschen mit Typ-2-Diabetes der Zugang zu kurzwirksamen Insulinanaloga praktisch verweigert wird. Wenn das Bundesministerium für Gesundheit der AMR zustimmt, dann dürfen Ärzte diese modernen Insuline ab voraussichtlich Mitte September nur noch sehr bedingt einsetzen. Nachricht lesen