Bundesausschuss entscheidet gegen die Kassenpatienten

In seiner Sitzung am 18. Juli 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) beschlossen, die Verordnungsfähigkeit für kurz wirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetes Patienten aufzuheben. Auf der Grundlage einer wissenschaftlich umstrittenen Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) führt diese Entscheidung zu dem Präzedenzfall einer Leistungsausgrenzung zu Lasten von GKV-Patienten und damit zu einer Zwei-Klassen-Medizin in der Diabetes-Therapie. Zusätzlich verschärft wird dieser Beschluss durch die Aufhebung des Bestandsschutzes für 400.000 heute mit diesen modernen Insulinen behandelte Patienten. Diese sollen nach dem Willen des G-BA trotz guter Diabeteseinstellung wieder zurück auf Humaninsuline umgestellt werden. Nachricht lesen