Einträge von Mittwoch, 10. April 2013

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Mittwoch, 10. April 2013

Unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über die Durchführung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b Absatz 3 SGB V beschlossen. Nachricht lesen

Kabinett beschließt Entwurf eines Dritten Gesetzes

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Mit dem Entwurf werden eine europäische Richtlinie zur Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln umgesetzt und bestehende Dopingvorschriften verschärft. Nachricht lesen

Diabetes Programm Deutschland erreicht den organisierten Sport

Diabetes Prigramm Deutschland aktiv Sport als Therapie: Auf der Pressekonferenz am 10. April in der Sporthochschule Köln wurde der offizielle Startschuss zum Diabetes Programm Deutschland 2013 gegeben. Gemeinsam mit Professor Dr. Hans-Georg Predel von der Sporthochschule Köln und Dr. Peter Loeff vom Diabeteszentrum am Ev. Krankenhaus Köln-Weyertal, stellte Initiator Dr. Michael Rosenbaum die Inhalte und Neuerungen des diesjährigen Programms vor. Nachricht lesen

vdek begrüßt Gesetz zu Beitragsschulden

Vorsitzende fordert jedoch staatliche Gegenfinanzierung: Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Beseitigung von sozialer Überforderung bei Beitragsschulden erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Es ist richtig, dass die Bundesregierung die hohen Zinsen bei Beitragsschulden wieder auf ein Prozent je Säumnismonat reduzieren will. Das entlastet die Schuldner – das Problem der Beitragsrückstände behebt es aber nicht. Nachricht lesen

Mehr Schutz vor sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ beschlossen. Durch das Gesetz werden Probleme gelöst, die mit der Einführung der Versicherungspflicht für Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2007 für vorher nicht versicherte Personen in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung entstanden sind. Seither ist eine Kündigung der Krankenversicherung wegen Beitragsschulden für beide Seiten nicht mehr möglich. In der Folge sind sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten, die sich aus unterschiedlichen Gründen zur Entrichtung ihrer Beiträge nicht in der Lage sahen, zum Teil erhebliche Beitragsrückstände entstanden. Nachricht lesen