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Dienstag, 15. Februar 2022

Blutzuckermessen am Steuer ist verkehrswidrig!

Rote Ampel Mit Diabetes sicher und rechtskonform durch den Straßenverkehr: Es geschieht vermutlich täglich: an einer roten Ampel und bei laufendem Motor „mal eben“ per kontinuierlichem Glukosemessgerät (rt-CGM) oder flash-glucose-monitoring-(isc-CGM) die aktuelle Glukosestoffwechsellage prüfen. Was viele Menschen mit Diabetes nicht wissen: Wie die Nutzung des Handys am Steuer gilt auch dies als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – und wird mit einem Bußgeld von aktuell mindestens 100 Euro sowie mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet; dazu kann auch ein Fahrverbot drohen. Der Ausschuss „Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) weist in einer Stellungnahme Autofahrende auf diese Rechtslage hin und erklärt, wie Menschen mit Diabetes ihre Werte sicher und rechtskonform im Straßenverkehr überprüfen können.[1] Gemeinsam mit der gemeinnützigen Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordern die Experten, diese wichtige Information auch in die Aufklärung, Schulung und Beratung von Patientinnen und Patienten mit aufzunehmen. Nachricht lesen