Gemeinsamer Bundesausschuss gibt bekannt:

Bestimmte Corona-Sonderregeln gelten nach Bundestagsbeschluss zur epidemischen Lage bis November 2021. Betroffen sind davon u. a. Disease-Management-Programme für Diabetiker. Nachdem der Bundestag am 25. August beschlossen hat, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern, gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun auch weiter. Konkret betrifft es folgende Leistungen, die nun bis zum 25. November 2021 Bestand haben: Nachricht lesen