Deutscher Diabetiker Bund begrüßt Entscheidung des Bundessozialgerichts
Kasse muss ambulante HBO-Therapie beim Diabetischen Fußsyndrom bezahlen: Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Mai die Krankenkasse BKK Euregio dazu verurteilt, die Kosten bei einer Diabetikerin mit Diabetischem Fußsyndrom für eine ambulant durchgeführte HBO-Therapie (hyperbare Sauerstofftherapie) zu übernehmen (BSG v. 07.05.2013, Az. B 1 KR 44/12 R). Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) begrüßt die Entscheidung. Nachricht lesen