Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2013 > 130530c
Deutscher Diabetiker Bund begrüßt Entscheidung des Bundessozialgerichts
Kasse muss ambulante HBO-Therapie beim Diabetischen Fußsyndrom bezahlen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Mai die Krankenkasse BKK Euregio dazu verurteilt, die Kosten bei einer Diabetikerin mit Diabetischem Fußsyndrom für eine ambulant durchgeführte HBO-Therapie (hyperbare Sauerstofftherapie) zu übernehmen (BSG v. 07.05.2013, Az. B 1 KR 44/12 R). Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) begrüßt die Entscheidung.
Geklagt hatte eine 53-jährige Diabetes-Patientin, die ein Diabetisches Fußsyndrom hat. Um eine Unterschenkelamputation zu vermeiden, unterzog sie sich 20 ambulanten HBO-Behandlungen in einem Unterdruckzentrum, bei denen medizinisch reiner Sauerstoff unter erhöhtem Umgebungsdruck für definierte Zeiträume und Intervalle eingeatmet wird. Die angefallenen Kosten in Höhe von rund 7.000 Euro wollte die beklagte Krankenkasse nicht bezahlen.
Schon zuvor war die Klage in allen Instanzen trotz einer möglichen drohenden Amputation im Unterschenkelbereich der Klägerin abgewiesen worden. Die Gerichte beriefen sich jeweils auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der diese Therapieform nicht für den ambulanten Bereich empfohlen hat. Die Kostenübernahme war bisher nur im Rahmen einer stationären Behandlung möglich.
Nach Auffassung des BSG hat der G-BA jedoch gegen höherrangiges Recht verstoßen, weil er objektiv willkürlich die HBO nicht auch für den ambulanten Bereich empfahl. Es seien keine Gründe ersichtlich, warum die HBO nur stationär angewendet werden solle. Im Gegenteil drohe sogar eine mit dem Qualitätsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung unvereinbare Therapielücke für Diabetiker, so das BSG.
Die Entscheidung sei für die Versorgung von Diabetikern sehr zu begrüßen, teilt der DDB mit. "Es war nie nachvollziehbar, warum der ambulante Bereich hier ausgenommen sein sollte. Endlich hat die Rechtsprechung korrigierend eingegriffen", sagt DDB-Bundesvorsitzender Dieter Möhler. Und weiter: "Was bleibt, ist der schale Nachgeschmack, dass trotz schlimmster Erkrankungen, die hier behandelt werden müssen, die Verantwortlichen im G-BA den Patienten aus Systemüberlegungen und Ökonomiebestrebungen Gefahrensituationen ausliefern."
Der Gesetzgeber sei aufgefordert, hier Änderungen herbeizuführen. Dieter Möhler fordert: "Wir brauchen zum Schutz der Patienten die Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium. Wir brauchen eine funktionierende Patientenbeteiligung mit vollumfassendem Antrags- und Stimmrecht."
Sabine Westermann vom DDB-Rechtsberatungsnetz ergänzt: "Die Entscheidung des BSG zeigt einmal mehr, dass es sich lohnen kann, notfalls bis in die letzte Instanz zu kämpfen. Gleichzeitig ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Klage nicht bereits durch das Sozialgericht beziehungsweise durch das Landessozialgericht stattgegeben wurde."
Bildunterschrift: Dieter Möhler, DDB-Bundesvorsitzender
Bildquelle: Deutscher Diabetiker Bund (DDB)