Mehr Transparenz und effizientere Kontrolle in der Transplantationsmedizin

Gemeinsame Erklärung von Prüfungskommission und Überwachungskommission, Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband: Die Kontrollen zur Anmeldung von Patienten für die Warteliste und der Organzuteilung sind stringent zu intensivieren. In diesem Zusammenhang soll das Mehraugenprinzip bei der Anmeldung von Wartelisten-Patienten in den Transplantationsrichtlinien verankert werden. Voraussetzung dazu sollte die verpflichtende Einrichtung von interdisziplinären Transplantationskonferenzen in den Transplantationszentren vor der Anmeldung von Patienten sein. Nachricht lesen