Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2012 > 120809d
Mehr Transparenz und effizientere Kontrolle in der Transplantationsmedizin
Gemeinsame Erklärung von Prüfungskommission und Überwachungskommission, Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband
Die Kontrollen zur Anmeldung von Patienten für die Warteliste und der Organzuteilung sind stringent zu intensivieren. In diesem Zusammenhang soll das Mehraugenprinzip bei der Anmeldung von Wartelisten-Patienten in den Transplantationsrichtlinien verankert werden. Voraussetzung dazu sollte die verpflichtende Einrichtung von interdisziplinären Transplantationskonferenzen in den Transplantationszentren vor der Anmeldung von Patienten sein.
Bei nachgewiesenem schwerem ärztlichen Fehlverhalten ist das Ruhen oder der Entzug der Approbation von den jeweils zuständigen Institutionen anzuordnen.
Als letzte Konsequenz muss im Falle von Fehlverhalten auch die vorübergehende oder dauerhafte Schließung von Transplantationsprogrammen durch die jeweils zuständigen Institutionen möglich sein.
Verdachtsunabhängige flächendeckende Kontrollen müssen eingeführt werden, sind aber nur möglich, wenn auch die notwendigen Personal- und Finanzressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die Transparenz muss durch Veröffentlichung von Prüfberichten verbessert werden.
Dem durch die Unregelmäßigkeiten verständlicherweise geweckten besonderen Informationsinteresse von Parlament und Öffentlichkeit soll durch eine ständige Berichterstattung zur Lage der Organspende und -vermittlung entsprochen werden.
Zur umfassenden Aufklärung der Vorgänge in den Transplantationszentren Göttingen und Regensburg soll die Arbeit der Kontrollgremien durch Sonderprüfer verstärkt werden.
Ungeachtet der aktuell bekannt gewordenen Vorkommnisse wird die kontinuierliche Optimierung der bestehenden Richtlinien zur patientenorientierten Organvermittlung fortgeführt. Dazu zählt auch die kritische Analyse des beschleunigten Vermittlungsverfahrens. Bei diesem Verfahren handelt es sich nach den Richtlinien zur Organtransplantation der Bundesärztekammer um "schwer vermittelbare Organe", die andernfalls verloren gingen. Das Ziel ist, dies wieder zum eng definierten und transparenten Auswahlverfahren zu machen. Hierzu finden bereits laufende Beratungen in der Ständigen Kommission Organtransplantation statt.