AMNOG: Patientennutzen muss im Mittelpunkt stehen

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) regelt die Bewertung neu zugelassener Medikamente hinsichtlich ihres zusätzlichen therapeutischen Nutzens. Das Ergebnis entscheidet über die Höhe ihres Erstattungspreises. Am 29. März 2012 bestätigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) „aus formalen Gründen“ die Bewertung „kein Zusatznutzen“ für das Antidiabetikum Linagliptin. Der Hersteller hätte nicht die vorgeschriebene Vergleichstherapie gewählt, so die Begründung. Nachricht lesen