Seit mindestens zwei Jahren, seitdem die Diskussion um die kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker aufkam, ist immer wieder von zwei relativ neu geschaffenen Institutionen die Rede: vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland legt der G-BA in Form von Richtlinien fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Ihm obliegt es, auf der Basis von IQWiG-Gutachten Vorgaben zu beschließen und letztendlich – das Einverständnis des BMG vorausgesetzt – die gewünschte Änderungsrichtlinie zu erlassen. Genau dies ist jedoch für die Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes bislang nicht geschehen. Grund genug für DiabSite-Redakteurin Helga Uphoff, einmal mit einem der bekanntesten Patientenvertreter im G-BA, Dr. Stefan Etgeton, Leiter Fachbereich Gesundheit und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., zu sprechen und ihn zum Thema kurzwirksame Analoginsuline zu befragen. Außerdem erläutert Dr. Etgeton, wie man überhaupt Patientenvertreter wird, welche Aufgaben man als ein solcher hat und welche Position die Patientenvertreter in der Insulinanaloga-Frage eingenommen haben. Podcast-Episode anhören.
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- Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.